AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Informationen
1. Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit der xonion GmbH (xonion). Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.2 Der Kunde erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung mit den auf bereits bei Vertragsschluss hingewiesenen und derentwegen die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafften AGB einverstanden.
2. Mitwirkung
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, xonion alle Materialien und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind. Wird etwaig benötigtes Material von xonion zur Verfügung gestellt, übernimmt der Kunde durch die abschließende Bestätigung der Dienstleistung (Freigabe zur Veröffentlichung bzw. gegebenenfalls Online-Stellung) für die auf seinen Wunsch erfolgte Nutzung des Materials die volle Haftung.
2.2 xonion behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internet-Seiten von xonion verbunden werden.
3. Software
Wird die Programmierung oder die Anmietung (Nutzungs-Lizenz) von Software vereinbart, so beinhaltet der Auftrag ausschließlich Erstellung bzw. Benutzung der jeweiligen Software. Ein etwaig gewünschter Support durch xonion ist davon nicht umfasst und muss jeweils zusätzlich vereinbart werden.
4. Dauerschuldverhältnisse
4.1 Wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so können der Kunde und xonion den Vertrag ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die Hälfte dieser Mindestlaufzeit, jedoch um nicht mehr als ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
4.2 Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet.
5. Leistungserbringung durch Dritte
xonion ist berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Auch in diesem Fall bleibt aber weiterhin xonion als Ansprech- und Vertragspartner für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich.
6. Angebote, Terminangaben und Preise
Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote und Terminangaben freibleibend und unverbindlich. In diesem Fall bedürfen Bestellungen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch xonion.
7. Leistungs- und Zahlungsbedingungen
7.1 xonion ist bei Werkleistungen berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen. Als in sich abgeschlossene Teile des Werkes gelten die zwischen xonion und dem Kunden vereinbarten einzelnen Leistungspositionen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden nicht das ihm vertragsgemäß zu übertragende Eigentum an den abgeschlossenen Teilen des Werkes bereits übertragen oder Sicherheitsleistung hierfür erbracht wurde. Bei Dauerschuldverhältnissen ist xonion berechtigt, die Zahlung der monatlichen Entgelte im Voraus zu verlangen.
7.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Grafschaft.
7.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist xonion berechtigt, für jede Mahnung außer der Erstmahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben und die Leistungserbringung einzustellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, daß durch die Mahnungen überhaupt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Sonstige gesetzliche Schadensersatz- oder Zinszahlungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzugs bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8. Eigentums- und Abtretungsvorbehalt
8.1 xonion behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.
8.2 Die Übertragung eines Rechts steht unter der Bedingung, daß der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen zahlt.
8.3 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die Bestimmungen in 7.1 unter der Einschränkung, dass sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf das konkret zugrunde liegende Vertragsverhältnis bezieht und nicht auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung erstreckt wird.
9. Haftung
9.1 Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss, sonstiger Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen xonion als auch gegen die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von xonion ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Im letztgenannten Fall ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, voraussehbaren Schäden begrenzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien oder Inhalten beruhen, stellt der Kunde xonion frei.
9.2 Wird aufgrund einer Mangelanzeige durch den Kunden von xonion im Wege einer Überprüfung festgestellt, dass der Mangel durch den Kunden selbst verursacht wurde, ist dieser verpflichtet, die für die Überprüfung aufgewendete Zeit entsprechend der üblichen Stundensätze als Schaden zu begleichen.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen xonion, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
11.1 Gegen Forderungen von xonion kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
11.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von xonion zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Kunde.
13. Datenschutz
13.1 xonion weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner übermittel. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
13.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.
14. Sonstiges
14.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen xonion und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrags getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
14.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, so gelten diese als angenommen. xonion verpflichtet sich, den Kunden bei Zugang der Änderungen nochmals ausdrücklich auf die Folgen der widerspruchslosen Hinnahme hinzuweisen.
14.3 Geschäftssitz von xonion ist Grafschaft.
14.4 Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstands im Inland, so ist der Gerichtsstand Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dies gilt auch dann, wenn der von xonion in Anspruch genommene Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.


